Zertifizierung Weißrussland
Für den Import in Zollunion-Länder (Russland, Weißrussland und Kasachstan, Armenien und Kirgisien) müssen die Produkte in den meisten Fällen mit unterschiedlichen EAC-Zertifikaten versehen sein. Mit dem EAC Zertifikat / EAC-Deklaration bekräftigt man dem Endkunden, dass das erworbene Produkt den im Land geltenden Sicherheitsnormen entspricht. Ohne eine EAC-Zertifizierung kann die Ware nicht verzollt werden, oder der Importeur kann sie nicht funktionsfähig machen und benutzen, weil es nicht sicher ist.
EAC ist die Abkürzung für EurAsien Community, also Eurasische Konformität. Dieses Zeichen wird analog zum CE-Kennzeichen verwendet. Mit diesem Zeichen versehene Produkte haben alle notwendigen Konformitätsverfahren in einem der Mitgliedsstaaten der Zollunion erlangt und entsprechen deren vorgeschriebenen technischen Anforderungen.
TR ist die Abkürzung für Technische Reglements
CU (ZU) ist die Abkürzung für Customs Union (ZollUnion)
Ab März 2015 ist die EAC-Zertifizierung nach Eurasischer Konformität ein Muss für den Import und die Genehmigung von Produkten in der Eurasischen Zollunion.
Das TR CU-Zertifikat sowie die TR CU-Deklaration für die Zollunion sind in allen Mitgliedsstaaten der Zollunion (Russland, Weißrussland und Kasachstan, Armenien und Kirgisien) gültig. Die Zuweisung zu Deklarierungs- oder Zertifizierungspflicht erfolgt anhand der Zolltarifnummer und den technischen Merkmalen. Die Zolltarifnummern werden nach der einheitlichen Warennomenklatur der Außenwirtschaftstätigkeit der Zollunion in Übereinstimmung mit der einheitlichen Warennomenklatur der Außenwirtschaftstätigkeit der Zollunion und des Einheitlichen Zollsatzes der Zollunion (BESCHLUSS Nr. 54 vom 16 Juli 2012) zusammengefasst.
Verzeichnis der Zolltarifnummern sowie der dazugehörigen Zollsätze finden Sie unter: http://www.tsouz.ru/db/ettr/ettwto/Pages/default.aspx
Zertifizierungspflichtige Produkte der Zollunion
Produkte, die der Erbringung von Konformitätsnachweisen unterliegen:
• Produkte der Parfümerie und Kosmetik
• Produkte der Leichtindustrie (Textilien, Bekleidung, Schuhe etc.)
• Produkte der Lebensmittelindustrie
• Produkte der chemischen Industrie
• Produkte des Maschinenbaus, Elektrotechnik, Maschinen und Anlagen
• Transportmittel
• Verpackungen
• u. a.
Die EAC-Zertifizierung muss, nach den neuen Regelungen der Zollunion, von eine juristische Person, die auf dem Gebiet der Zollunion registriert ist, beantragt werden. Der Hersteller bleibt im Zertifikat weiterhin als Herstellen aufgezeichnet.